Bussen und Strafen bei Cybermobbing
Die digitale Welt ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – und mit ihr wachsen leider auch ihre Schattenseiten. Cybermobbing, die digitale Form der Schikane, ist eine erschreckende Realität, die das Leben von Jugendlichen, Kindern und sogar Erwachsenen tiefgreifend beeinflusst. In der Schweiz nehmen wir diese Bedrohung sehr ernst. Viele fragen sich jedoch: Welche rechtlichen Konsequenzen hat Cybermobbing tatsächlich? Welche Bussen und Strafen bei Cybermobbing drohen den Täter:innen? Diese Fragen sind entscheidend für Eltern, die ihre Kinder schützen wollen, für Jugendliche, die sich unsicher fühlen, und für Schulen, die eine sichere Lernumgebung gewährleisten müssen. Es ist ein Irrglaube, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Im Gegenteil: Die Schweizer Gesetzgebung bietet klare Rahmenbedingungen, um gegen digitale Schikanen vorzugehen. Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, welche rechtlichen Schritte und Sanktionen in solchen Fällen greifen, um Betroffenen zu helfen und Täter:innen zur Rechenschaft zu ziehen.
Was ist Cybermobbing rechtlich?
Im Schweizer Strafgesetzbuch gibt es keinen eigenständigen Straftatbestand „Cybermobbing“. Stattdessen wird Cybermobbing als Sammelbegriff für verschiedene Delikte verstanden, die digital begangen werden und auf eine systematische, wiederholte und meist über einen längeren Zeitraum andauernde Belästigung oder Diffamierung abzielen. Das bedeutet, dass die Handlungen, die unter Cybermobbing fallen, nach bestehendem Recht verfolgt werden können. Es kommt darauf an, welche konkreten Handlungen im Rahmen des Cybermobbings begangen wurden.
Welche Straftaten stecken dahinter?
Ehrverletzungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede)
Dies sind die häufigsten Delikte im Kontext von Cybermobbing. Wenn jemand im Internet, in sozialen Medien oder per Messenger beleidigt, beschimpft oder mit verletzenden Kommentaren angegriffen wird, kann dies als Beleidigung (Art. 177 StGB) geahndet werden. Wer unwahre Tatsachen über eine Person verbreitet, die deren Ruf schädigen, begeht üble Nachrede (Art. 173 StGB). Wenn diese unwahren Tatsachen sogar wider besseres Wissen verbreitet werden, handelt es sich um Verleumdung (Art. 174 StGB). Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen.
Drohung und Nötigung
Sollten im Rahmen des Cybermobbings Drohungen ausgesprochen werden, zum Beispiel mit körperlicher Gewalt oder der Veröffentlichung peinlicher Inhalte, kann dies als Drohung (Art. 180 StGB) verfolgt werden. Wenn jemand durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen gezwungen wird, spricht man von Nötigung (Art. 181 StGB). Auch hier sind Geld- oder Freiheitsstrafen möglich.
Verletzung des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts
Das unbefugte Erstellen, Verbreiten oder Verändern von Bild-, Video- oder Tonaufnahmen, insbesondere wenn sie intime oder peinliche Inhalte zeigen, kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Art. 28 ZGB) und des Datenschutzgesetzes (DSG) darstellen. Hier geht es oft um die unzulässige Veröffentlichung von Fotos oder Videos ohne Einwilligung der betroffenen Person. Auch hier können Bussen oder, bei schwerwiegenden Fällen, Freiheitsstrafen verhängt werden.
Weitere Delikte
Je nach Schwere und Art der Handlung können auch weitere Straftaten wie Hausfriedensbruch (wenn zum Beispiel Accounts gehackt werden), Sachbeschädigung (durch Löschen oder Verändern von Daten) oder Stalking (bei wiederholter Verfolgung und Belästigung) in Betracht kommen.
Wer ist verantwortlich und welche Strafen drohen?
Täter:innen und deren Konsequenzen
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit beginnt in der Schweiz ab dem vollendeten 10. Lebensjahr für bestimmte Massnahmen und ab dem 12. Lebensjahr für die eigentliche strafrechtliche Verfolgung. Bei Minderjährigen gilt das Jugendstrafrecht, das erzieherische Massnahmen wie Arbeitsleistungen, Bussen oder im Extremfall auch Freiheitsentzug vorsieht. Die maximale Jugendstrafe beträgt 4 Jahre. Bei erwachsenen Täter:innen reichen die Sanktionen von hohen Geldstrafen (bis zu mehreren Tausend Franken) über Bussen bis hin zu Freiheitsstrafen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung geltend gemacht werden, um den materiellen und immateriellen Schaden des Opfers zu kompensieren.
Rolle von Schulen und Eltern
Schulen haben eine Fürsorgepflicht für ihre Schüler:innen und sollten präventiv gegen Cybermobbing vorgehen. Im Falle eines Vorfalls müssen sie aktiv werden und Massnahmen ergreifen, um die betroffenen Kinder zu schützen. Eltern tragen die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Das bedeutet, sie müssen ihre Kinder über die Risiken und die rechtlichen Konsequenzen von Cybermobbing aufklären. Wenn ein Kind zum Täter wird, können auch die Eltern in die Pflicht genommen werden, zum Beispiel wenn sie ihrer Aufsichtspflicht grob fahrlässig nicht nachgekommen sind.
Praktische Tipps: Was tun bei Cybermobbing?
Für Betroffene (Jugendliche)
- Nicht schweigen: Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson (Eltern, Lehrer:in, Freund:in).
- Beweise sichern: Machen Sie Screenshots von Nachrichten, Posts oder Profilen. Speichern Sie URLs und Daten. Alles, was Sie belegen können, ist wichtig.
- Melden: Melden Sie die Inhalte bei der Plattform (Facebook, Instagram, TikTok etc.) und bei der Polizei.
- Blockieren und ignorieren: Blockieren Sie die Täter:innen und reagieren Sie nicht auf weitere Nachrichten.
- Privatsphäre-Einstellungen anpassen: Überprüfen und verschärfen Sie Ihre Einstellungen in sozialen Netzwerken.
Für Eltern
- Aufmerksam sein: Achten Sie auf Verhaltensänderungen bei Ihrem Kind (Rückzug, schlechter Schlaf, Angstzustände).
- Offen kommunizieren: Schaffen Sie eine Atmosphäre, in der Ihr Kind offen über Probleme sprechen kann.
- Beweise sichern: Helfen Sie Ihrem Kind dabei, Beweismittel zu sammeln.
- Schule informieren: Suchen Sie das Gespräch mit der Schule, um gemeinsame Lösungen zu finden.
- Rechtliche Schritte prüfen: Zögern Sie nicht, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und Anzeige zu erstatten, wenn die Situation es erfordert.
Für Schulen
- Prävention: Etablieren Sie Programme zur digitalen Medienkompetenz und zum respektvollen Umgang im Netz.
- Klare Regeln: Stellen Sie klare Verhaltensregeln und Konsequenzen bei Verstössen auf.
- Intervention: Haben Sie einen klaren Plan, wie bei einem Cybermobbing-Vorfall vorgegangen wird.
- Zusammenarbeit: Pflegen Sie eine enge Zusammenarbeit mit Eltern, Beratungsstellen und der Polizei.
Cybermobbing ist eine ernstzunehmende Bedrohung mit realen und weitreichenden Konsequenzen. Es ist wichtig zu verstehen, dass digitale Handlungen nicht im luftleeren Raum stattfinden, sondern in der Schweiz klare rechtliche Grenzen haben. Ob Beleidigung, Verleumdung, Drohung oder die unbefugte Verbreitung von Bildern – die Bussen und Strafen bei Cybermobbing können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen und sowohl Minderjährige als auch Erwachsene betreffen. Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür sorgen, dass unsere digitale Welt ein sichererer Ort wird. Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, von Cybermobbing betroffen ist und Sie unsicher sind, welche Schritte als Nächstes zu unternehmen sind, ist professionelle Unterstützung entscheidend. Ein Rechtsbeistand kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen, Beweise richtig zu sichern und die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten. Starten Sie eine Strafrechtsberatung, um Klarheit und Schutz zu erhalten.
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